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   OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90   

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https://dejure.org/1992,10221
OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90 (https://dejure.org/1992,10221)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.04.1992 - 7 L 63/90 (https://dejure.org/1992,10221)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. April 1992 - 7 L 63/90 (https://dejure.org/1992,10221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Planfeststellungsbeschluß; Rastplatz; Schutzanordnung; Bundesautobahn; Klagebefugnis; Schadstoffbelastung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planfeststellungsbeschluß; Rastplatz; Schutzanordnung; Bundesautobahn; Klagebefugnis; Schadstoffbelastung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.06.1987 - 7 B 20/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90
    Damit fehlt der Klägerin die Rechtsmacht, aus eigenem Recht die Interessen ihrer Einwohner geltend zu machen, auch wenn es naheliegen mag, daß eine Gemeinde sich der staatlichen Verwaltung gegenüber zum Sachwalter und Beschützer der Interessen ihrer Bürger aufwirft (vgl. Kühling, Fachplanungsrecht, 1. Aufl. 1988, RdNr. 460; Beschl. d. Sen. v. 19.6. 1987 - 7 B 20/87 -, NVwZ 1987, 997, 998) [OVG Niedersachsen 19.06.1987 - 7 B 20/87] .

    Denn auch die hiermit zusammenhängenden Fragen betreffen nicht geschützte Eigenbelange der Klägerin, sondern das Allgemeininteresse, dem Drittschutz nicht zukommt und dessen Verletzung die Klägerin mithin nicht mit Erfolg rügen kann (Beschl. d. Sen. v. 19.6. 1987, aaO).

    Denn sie enthält in aller Regel keine qualifizierte Standortzuweisung, sondern weist dem Außenbereich nur die ihr ohnehin nach dem Willen des Gesetzes in erster Linie zukommende Funktion zu, der Land- und Forstwirtschaft und dadurch zugleich auch der allgemeinen Erholung zu dienen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 19.6. 1987, aaO, S. 998).

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90
    Es muß aber dargetan werden, daß und in welcher Weise eine bereits hinreichend konkretisierte örtliche Planung durch die Planfeststellung rechtswidrig beeinträchtigt wird; die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Planungshoheit genügt nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.5. 1984 - 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256, 262 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81] = NVwZ 1984, 718 [BVerwG 30.05.1984 - 4 C 58/81] = DÖV 1985, 358).

    Auch eine Gemeinde kann deshalb etwa unter Berufung auf die Schutznormen des § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG a.F. und § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG rügen, daß ein Planfeststellungsbeschluß die nach Lage der Dinge möglichen und erforderlichen Schutzvorkehrungen gegen nachteilige Auswirkungen auf angrenzendes gemeindliches Eigentum nicht anordnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.5. 1984 - 4 C 58.81 -, aaO).

  • VGH Hessen, 23.11.1988 - 5 UE 1040/84
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90
    Zu einer "Umplanung" als Folge nachteiliger Auswirkungen des Vorhabens auf das Wohngebiet könnte die Klägerin - das Vorhandensein der von ihr befürchteten Belastungen insoweit einmal unterstellt - allenfalls dann gezwungen sein, wenn es dort noch größere und zusammenhängende unbebaute Flächen gäbe, die zum Gegenstand einer eigenen Planung gemacht werden könnten (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 23.11.1988 - 5 UE 1040/84 -, NVwZ 1989, 484, 485) [VGH Bayern 08.06.1988 - 22 B 1681/83 A], was hier aber gerade nicht der Fall ist.

    Denn letzteres würde über den Drittschutz, der dem allgemeinen Abwägungsgebot innewohnt, dazu berechtigen, den Planfeststellungsbeschluß auch insgesamt anzugreifen (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 23.11.1988, aaO, S. 486; Kühling, aaO, RdNr. 428).

  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90
    Denn das mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde gewährleistet der Klägerin die Wahrung des Wohls ihrer Einwohner nicht schlechthin, sondern allein insoweit, als es um die Wahrnehmung der im Rahmen der Gesetze bestimmten Eigenangelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft geht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.6. 1983 - 7 C 102.82 -, DVBl. 1984, 88).

    Diesen Wirkungskreis berührenden Maßnahmen kann die Klägerin keine wehrfähigen eigenen Rechte entgegensetzen, weil sie insoweit nicht eigene Angelegenheiten, sondern solche des Staates wahrnimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.6. 1983 - 7 C 102/82 -, DVBl. 1984, 88).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90
    Allerdings folgt dies nicht bereits aus dem Umstand, daß es der Klägerin als Gemeinde nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts versagt ist, sich auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zu berufen (Beschl. v. 8.7. 1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82 (100) [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80] = NJW 1982, 2173 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80] - "Sasbach").
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90
    Ein Anspruch auf Planaufhebung läßt sich aus ihnen lediglich ausnahmsweise dann herleiten, wenn entweder das Fehlen einer notwendigen Schutzauflage für die Planungsentscheidung insgesamt von so großem Gewicht ist, daß die Ausgewogenheit der Gesamtplanung bzw. eines abtrennbaren Planungsteils überhaupt in Frage gestellt wird oder wenn eine an sich notwendige Schutzmaßnahme nicht nachgeholt werden kann, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.7. 1978 - 4 C 79.76 u.a. -, BVerwGE 56, 110, 132 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76] /133).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90
    Sollte die Klägerin mit ihrer Argumentation auf die Rechtsprechung zu den sogenannten "Zwangspunkten" zurückgreifen wollen, wonach ein Grundstückseigentümer auch einen Planfeststellungsbeschluß für einen ihn noch nicht berührenden Teilabschnitt einer Straße anfechten kann, wenn sein Grundstück bei der Fortsetzung der Straße zwangsläufig in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.12.1985 - 4 C 59.82 -, BVerwGE 72, 282 = NJW 1986, 1508; VGH Mannheim, Urt. v. 15.10.1990 - 5 S 197/90 -, NVwZ-RR 1991, 399), so verkennt sie die Rechtfertigung jener Rechtsprechung.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1990 - 5 S 197/90

    Planfeststellungsbeschluß für Bundesstraße - Zwangspunkte - Trassenalternative -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90
    Sollte die Klägerin mit ihrer Argumentation auf die Rechtsprechung zu den sogenannten "Zwangspunkten" zurückgreifen wollen, wonach ein Grundstückseigentümer auch einen Planfeststellungsbeschluß für einen ihn noch nicht berührenden Teilabschnitt einer Straße anfechten kann, wenn sein Grundstück bei der Fortsetzung der Straße zwangsläufig in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.12.1985 - 4 C 59.82 -, BVerwGE 72, 282 = NJW 1986, 1508; VGH Mannheim, Urt. v. 15.10.1990 - 5 S 197/90 -, NVwZ-RR 1991, 399), so verkennt sie die Rechtfertigung jener Rechtsprechung.
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90
    Eine überörtliche Fachplanung, die das Gemeindegebiet berührt, kann dieses Recht beeinträchtigen, wenn durch ein großräumiges Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde gänzlich entzogen werden oder wenn bereits eine konkretisierte örtliche Planung vorliegt und diese nachhaltig gestört wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.4. 1986 - 4 C 51/83 -, BVerwGE 74, 124, 132 [BVerwG 11.04.1986 - 4 C 51/83] m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 83.80

    Fachplanung - Gemeinde - Planungshoheit - Intensive Störung - Konkrete Planung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90
    Dies wurde in der Rechtsprechung z.B. anerkannt bei einem Planfeststellungsbeschluß der Deutschen Bundesbahn, der zu einer nicht unerheblichen finanziellen Belastung und einer eindeutigen Erweiterung der bisherigen Pflichten der Gemeinde als Straßenbaulastträger führte (BVerwG, Urt. v. 11.5. 1984 - 4 C 83.80 -, DÖV 1985, 113/114), sowie wenn es gilt, grundlegende Veränderungen des örtlichen Gepräges - etwa des Stadtbildes - oder der örtlichen Strukturen abzuwenden (VGH München, Urt. v. 23.4. 1985 - 8 B 83 A.3018 -, DÖV 1986, 112, 114, und Urt. v. 6.6. 1989 - 8 B 87.08 -, NUR 1990, 376, 377; vgl. ergänzend: Steinberg, Das Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen, 1988, RdNr. 334/335).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 7 B 185.88

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch für Rechtsnachfolger bei Unanfechtbarwerden dew

  • BVerwG, 27.10.2008 - 8 B 87.08

    Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes bei einer nur zeitweisen Unmöglichkeit der

  • VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 3071/84
  • OVG Hamburg, 25.08.1987 - Bs VI 31/87

    Zulässigkeit; Aufschiebende Wirkung; Widerspruch; Unzulässigkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1986 - 7 A II 2/85

    Klagebefugnis; Gemeinde; Nachbarschaft; Errichtung; Kernkraftwerk;

  • VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018

    Wasserrecht: Verhältnis zum Bauplanungsrecht, Privatnützige wasserrechtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1989 - 10 S 1073/89

    Zum Abwehrrecht einer Gemeinde gegen eine Abfalltransportgenehmigung

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.06.1987 - 7 B 40/87
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